Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Leistungen und dem Zollrecht.
Dating for Business (Netzwerk)
Sie kontaktieren mich über das entsprechende Formular auf der Seite und schildern kurz Ihr Gesuch oder Angebot. Ich melde mich anschließend persönlich bei Ihnen.
Nein, Ihre Angaben sind nicht öffentlich einsehbar. Ich sammle Gesuche und Angebote vertraulich und stelle nur bei einem tatsächlichen Match gezielt den Kontakt her.
Sie tragen Ihr Gesuch oder Angebot bei mir ein, etwa die Suche nach einem Vertriebspartner, Hersteller oder Lieferanten. Sobald ich ein passendes Gegenstück im Netzwerk sehe, stelle ich den Kontakt für Sie her.
Organisation & Schulung
Projektmanagement lohnt sich, wenn Sie über den laufenden Zollbetrieb hinaus ein konkretes Vorhaben mit Anfang und Ende haben, etwa eine AEO-Zertifizierung, den Aufbau einer Compliance-Struktur oder die Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung.
Ja, ich biete In-House-Schulungen an, die individuell auf die Prozesse und Produkte Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, etwa zu Präferenzrecht, Zollprüfungen oder Exportprozessen.
Eine externe Zollabteilung kostet in der Regel nur einen Bruchteil einer Vollzeitstelle, da Sie ausschließlich für tatsächlich erbrachte Leistung zahlen statt für Fixkosten. Den genauen Rahmen kläre ich mit Ihnen im Erstgespräch anhand Ihres Bedarfs.
Zoll Lite richtet sich an den soliden Zollalltag ohne hochkomplexe Einzelfälle – Prozesse optimieren, Dokumente prüfen, Abwicklung begleiten. Zoll Professional ist für anspruchsvolle Spezialfälle gedacht, etwa komplexe Präferenzfragen, Produktregistrierungen oder Zollprüfungen, bei denen es wirklich auf tiefe Expertise ankommt.
Exportaufbau & Auslandsgeschäft
Das hängt vom Zielland und der Warenart ab, umfasst aber häufig Handelsrechnung, Ursprungsnachweis, Zollanmeldung und je nach Produkt weitere Bescheinigungen. Ich stelle für Sie zusammen, was in Ihrem konkreten Fall tatsächlich benötigt wird.
Nicht zwingend. Viele KMU kommen ohne eigene Stelle gut zurecht, wenn sie eine verlässliche externe Unterstützung haben. Ab welchem Volumen sich eine interne Lösung lohnt, hängt stark von Ihrem individuellen Geschäft ab.
Der erste Schritt ist eine strukturierte Bedarfsanalyse: Welche Zielmärkte, welche Waren, welche zollrechtlichen Anforderungen sind relevant? Darauf aufbauend entwickle ich mit Ihnen ein konkretes Zollkonzept, bevor die erste Sendung überhaupt verschickt wird.
Zollprüfungen & Compliance
Eine unabhängige Zweitmeinung bedeutet, dass eine externe, nicht ins Unternehmen eingebundene Expertin Ihre Entscheidungen oder Deklarationen zusätzlich prüft. Das ist besonders wertvoll bei grenzwertigen Tarifierungen, komplexen Präferenzfragen oder wenn intern dieselbe Person prüft und deklariert.
Ab der Prüfungsanordnung sollten Sie zügig alle relevanten Unterlagen zusammenstellen und intern abstimmen, wer welche Fragen beantwortet. Melden Sie sich gerne kurzfristig bei mir, gerade in dieser Phase kann eine erfahrene Begleitung viel abfedern.
Die Prüffrequenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Warenart, Handelsvolumen und bisherigem Compliance-Verhalten, Import oder Export. Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Klar ist: Zoll ist längst kein Randthema mehr, und die Kontrolldichte nimmt in vielen Bereichen zu.
Werden Fehler festgestellt, kann das zu Nachforderungen von Abgaben und in bestimmten Fällen auch zu Bußgeldern führen. Eine gute Vorbereitung und eine strukturierte Reaktion während der Prüfung beeinflussen den Ausgang oft erheblich.
Am wichtigsten ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation Ihrer bisherigen Ein- und Ausfuhren, von Tarifierung über Zollwert bis zu Präferenznachweisen. Ich unterstütze Sie sowohl präventiv beim Aufbau dieser Dokumentation als auch akut, wenn eine Prüfungsanordnung bereits vorliegt.
Produktregistrierung & Marktzugang
Das ist stark länder- und produktabhängig und kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Am besten planen Sie die Registrierung frühzeitig als eigenen Schritt in Ihrem Exportvorhaben ein, statt sie erst kurz vor der ersten Lieferung anzugehen.
Exportieren ja, aber der Kunde kann es nicht importieren. Jedenfalls nicht dann, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist, dass eine bestimmte Lizenz oder Eintragung vorliegen muss.
Bei der Produktregistrierung wird ein Produkt formal bei einer Behörde im Zielland angemeldet, bevor es dort verkauft oder eingeführt werden darf. Sie ist immer dann relevant, wenn ein Land für Ihre Produktgruppe eine solche Zulassung vorschreibt, unabhängig davon, ob die Ware zollrechtlich einwandfrei importiert werden könnte.
Präferenzrecht & Ursprung
Im Grundsatz ja: Jedes Freihandelsabkommen hat eigene Ursprungsregeln, die sich teils deutlich unterscheiden. Ich übernehme genau diese Prüfung für Sie, damit Sie sich nicht in jedes einzelne Abkommen selbst einarbeiten müssen.
Ein Ursprungszeugnis bestätigt allgemein, aus welchem Land eine Ware stammt/ hergestellt wurde, meist für nichtpräferenzielle Zwecke. Eine Warenverkehrsbescheinigung wie die EUR.1 weist dagegen speziell den präferenziellen Ursprung nach, um von einem Freihandelsabkommen zu profitieren. Beide Dokumente haben also unterschiedliche rechtliche Funktionen.
Wird eine falsche Präferenzangabe später entdeckt, kann der Zoll die Präferenz aberkennen und Zölle nachfordern, rückwirkend und oft für mehrere Jahre. Je früher ein Fehler auffällt und korrigiert wird, desto geringer ist in der Regel das finanzielle und rechtliche Risiko. Sie sind verpflichtet, diese Fehler anzuzeigen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt vom Zielland, dem jeweiligen Freihandelsabkommen und der genauen Zusammensetzung Ihrer Ware ab. Eine verlässliche Aussage braucht immer eine konkrete Präferenzkalkulation anhand Ihrer Stückliste und Lieferantenerklärungen.
Bei der Präferenzkalkulation wird geprüft, ob Ihre Ware die Ursprungsregeln eines Freihandelsabkommens erfüllt und damit von reduzierten oder keinen Zöllen profitieren kann.
Allgemein zu zollzwei GmbH & Zusammenarbeit
An Werktagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von mir.
Beides. Ich berate nicht nur, ich arbeite auch operativ mit, etwa als externe Zoll-Mitarbeiterin im Tagesgeschäft oder bei der Umsetzung eines Zollkonzepts. Das unterscheidet mich von reinen Beratungsfirmen, die nach der Empfehlung aussteigen.
Ein Spediteur oder Zollagent übernimmt in der Regel die reine operative Abwicklung einzelner Sendungen. Ich gehe darüber hinaus: strategische Beratung, Präferenzrecht, Prozessaufbau und Compliance, mit dem Blick auf Ihr gesamtes Zollsystem, nicht nur die einzelne Anmeldung.
Mein Fokus liegt bewusst auf kleinen und mittelständischen Unternehmen. Gerade diese profitieren am meisten von externer Zollexpertise, weil sich eine eigene Vollzeitstelle für sie oft nicht rechnet.
Die Kosten hängen stark vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Von der einmaligen Zweitmeinung bis zur laufenden Betreuung als externe Zollabteilung. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation, danach erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klarem Umfang und Preis.
Das Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten und findet per Videocall oder Telefon statt. Es besteht keinerlei Verpflichtung. Im Gespräch lernen wir Ihre Situation kennen und können einschätzen, ob und wie ich helfen kann. Terminvereinbarung über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@zollzwei.de.
zollzwei GmbH richtet sich an KMU ohne eigene Zollabteilung, interne Zollverantwortliche, die bei komplexen Fällen externe Unterstützung suchen, sowie Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft aufbauen. Ich arbeite branchenunabhängig: von Maschinenbau über Lebensmittel bis Medizintechnik.